|
Home Rechtsgebiete Verbraucherinsolvenzrecht
Überschuldete Personen haben die Möglichkeit, durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren entschuldet zu werden.
Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren muss ein Einigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung durchgeführt werden. Dieser Einigungsversuch kann nur von bestimmten Stellen, zu denen auch Rechtsanwälte zählen, unternommen werden. Wir führen dieses Verfahren für Sie durch, unterstützen Sie im Insolvenzantragsverfahren und auf Wunsch auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Für nähere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an uns.
|