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Strafvollstreckungsrecht
Unter Strafvollstreckung versteht man die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils.
Der Staat setzt also mit seinen Organen den Inhalt des Urteils gegen den Verurteilten durch.
Im Vollstreckungsverfahren werden Art, Umfang und Dauer der Strafe überwacht.
Typische Fälle aus Verteidigersicht sind etwa die Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit (Sozialstunden) oder die Beantragung von Ratenzahlungen auf Geldstrafen. Sehen Sie dazu auch den Info-Punkt Geldstrafe.
Bei Freiheitsstrafen geht es insbesondere um die Frage eines etwaigen Strafaufschubs, Haftbefehle zum Strafantritt und oftmals um die vorzeitige Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung („Halbstrafe“, „Zweidrittelstrafe“, „Zweidrittelentlassung“). Lesen Sie hierzu mehr unter dem Info-Punkt Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Maik Lange
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