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Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht ist das formelle Strafrecht. Hier geht es um den formalen Ablauf eines Strafverfahrens.
Die wesentlichen Regelungen zum Strafverfahren finden sich in der Strafprozessordnung (StPO). Daneben gibt es auch Regelungen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Einige formale Vorschriften stehen auch im Strafgesetzbuch (StGB).
Für das Verfahren bei jugendlichen Straftätern (und i.d.R. auch bei Heranwachsenden) finden sich spezielle Regelungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Lesen Sie hierzu auch den Punkt Jugendstrafrecht.
Das Strafprozessrecht gilt bereits ab Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Es ist nicht nur der Ablauf der Gerichtsverhandlung („Hauptverhandlung“) geregelt, sondern auch Maßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Freiheitsentzug etc.
In der Strafprozessordnung ist u.a. auch das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht geregelt. Der Beschuldigte selbst hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht. Wer sich also selbst verteidigen möchte, hat damit das Problem, den Inhalt der Ermittlungsakte nicht bzw. nur unvollständig zu kennen. Eine sinnvolle Verteidigung ist damit in der Regel nicht machbar. Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, besteht der erste Schritt daher immer darin, Einsicht in die Akten zu beantragen.
Rechtsanwalt Maik Lange
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