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Info Untersuchungshaft (U-Haft)
Untersuchungshaft oder kurz U-Haft ist eine Maßnahme im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Anders als bei der kurzzeitigen Festnahme durch die Polizei muss die Untersuchungshaft zwingend von einem Richter (Haftrichter) angeordnet werden. Fast immer geht der U-Haft die Festnahme durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft voraus. Der Haftrichter entscheidet nach Anhörung des Beschuldigten. Die Untersuchungshaft stellt an sich keine Strafmaßnahme dar. Für den Untersuchungshäftling gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb darf die U-Haft in der Regel auch höchstens sechs Monate dauern. Der Sinn der Untersuchungshaft besteht in der Sicherung des Verfahrens. Es soll verhindert werden, dass der Beschuldigte sich absetzt (flüchtet) oder z.B. Beweismittel beiseite schafft. Die Strafprozessordnung (StPO) kennt vier wesentliche Haftgründe. Dringender Tatverdacht, § 112 Abs. 1 StPO; muss immer vorliegen für den Erlass eines Haftbefehls. Liegt dieser vor, muss einer der folgenden Haftgründe bestehen. Besteht kein Haftgrund, ist auch trotz dringenden Tatverdachts keine U-Haft anzuordnen.
- Flucht, § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; der Beschuldigte ist flüchtig.
- Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; Hier genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird.
- Verdunkelungsgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO; z.B. Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln.
- Wiederholungsgefahr, § 112a StPO; wenn zu befürchten ist, dass der Beschuldigte erneut schwere Straftaten begehen wird.
Ob und wann ein Haftgrund erfüllt ist, muss in jedem Einzelfall individuell entschieden werden. Die Untersuchungshaft erfolgt in der Regel in den Justizvollzugsanstalten. Die Dauer der U-Haft wird im Fall einer späteren Verurteilung auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Aus diesem Aspekt ergeben sich mitunter interessante Ansätze für die Verteidigungsstrategie. Nach einer Festnahme und dem Erlass und Vollzug eines Haftbefehls entsteht häufig für den Beschuldigten selbst, aber auch für die Angehörigen eine chaotische Situation. Stichworte sind die Besuchsregelung, Post etc. Aber auch praktische Fragen (Wer zahlt die Miete?, Was ist mit dem Arbeitsplatz?). Ein Verteidiger kann seinem Mandanten auch in diesen Fragen zur Seite stehen.
Rechtsanwalt Maik Lange
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