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Info Geldstrafe
Eine Geldstrafe kommt überall dort in Betracht, wo diese im Gesetz angedroht wird. Im Gesetz heißt es dann z.B.: „Wer dieses oder jenes tut, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Die Geldstrafe kann nur durch Urteil oder Strafbefehl ausgesprochen werden. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgesprochen. Hintergrund ist die Überlegung, dass ein Täter mit einem großen Einkommen anders behandelt werden muss, als ein Täter mit einem geringen Einkommen.
Die Höhe der Geldstrafe
Die eigentliche Höhe der Geldstrafe bestimmt sich aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und der Anzahl der Tagessätze. Lautet das Urteil etwa auf „30 Tagessätze zu je 10 Euro“, so ergibt sich eine Geldstrafe von 30 x 10 = 300 Euro. Lautet das Urteil auf „60 Tagessätze zu je 20 Euro“, so ergibt sich eine Geldstrafe von 60 x 20 = 1.200 Euro.
Die Höhe eines Tagessatzes
Wie hoch ein Tagessatz ist, bestimmt das Gericht aus den sozialen Verhältnisses des Täters, § 40 Strafgesetzbuch (StGB). Grundlage ist das Nettoeinkommen. Grob gesagt kann man wie folgt rechnen: Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30 Tage = Tagessatz. Beispiel: Nettoeinkommen 3.000 Euro. 3.000 / 30 = 100 Euro. Der Tagessatz bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro beträgt demnach 100 Euro.
Die Anzahl der Tagessätze Über die Anzahl der Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der Strafzumessung. Für ein kleines Delikt bei einem Ersttäter werden sicherlich 20 bis 40 Tagessätze ausreichen. Bei einem Wiederholungstäter kann dies jedoch schnell ansteigen. Gesetzlich möglich sind zwischen 5 und 360 Tagessätze (§ 40 StGB).
Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe
Kann der Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen, so muss er an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe antreten. Man nennt diese Strafe „Ersatzfreiheitsstrafe“. Ein Tag Haft entspricht dabei einem Tagessatz. Der Ersatzfreiheitsstrafe kann man entgehen, wenn man bei der Staatsanwaltschaft beantragt, gemeinnützige Arbeit leisten zu dürfen (Sozialstunden). Ansonsten kommen Sozialstunden eigentlich nur im Jugendstrafrecht vor und im Rahmen von Bewährungsauflagen.
Rechtsanwalt Maik Lange
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