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Info Freiheitsstrafe

Eine Freiheitsstrafe (auch Haftstrafe genannt) kommt überall dort in Betracht, wo diese im Gesetz angedroht wird. Im Gesetz heißt es dann z.B.:
„Wer dieses oder jenes tut, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Die Freiheitsstrafe kann nur durch Urteil oder Strafbefehl ausgesprochen werden. Vollzogen wird sie in den Justizvollzugsanstalten (JVA). Ob dann eine Unterbringung im offenen Vollzug in Betracht kommt, oder ob der Verurteilte in den geschlossenen Vollzug muss, wird im Rahmen der Strafvollstreckung entschieden.


Die Höhe der Freiheitsstrafe

Das Höchstmaß ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Sie wird nur für schwerste Verbrechen (Mord) angedroht. Aus verfassungsrechtlichen Gründen werden die Täter jedoch selten lebenslang inhaftiert. Im Durchschnitt werden zu „lebenslang“ verurteilte Täter nach knapp 20 Jahren wieder entlassen. Mindestens 15 Jahre müssen in jedem Fall verbüßt sein.
Ist die Freiheitsstrafe nicht lebenslang, spricht man von „zeitiger Freiheitsstrafe“. Ihr Mindestmaß liegt bei einem Monat, ihr Höchstmaß bei 15 Jahren.
Bei der Bemessung der Strafdauer spielen viele Faktoren zusammen. Das Gericht bestimmt die Strafdauer aus dem Strafrahmen. Im oben genannten Beispiel beträgt der Strafrahmen für die Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und zwei Jahren. Das Gericht kann also innerhalb dieses Rahmens eine Strafe verhängen.


Vorzeitige Entlassung

In vielen Fällen wird der Verurteilte nach zwei Dritteln der Haftzeit aus dem Gefängnis entlassen. Man nennt dies auch die „Zweidrittel-Entlassung“. Es gibt auch die Möglichkeit einer Entlassung zur Halbzeit („Halbstrafe“). Der noch offene Strafrest wird dann zur Bewährung ausgesetzt.


Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

Auch im schon im Vornherein kann die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Verurteilte zwar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, jedoch die Haft nicht antreten muss. Er hat dann aber die Verpflichtung, sich für die Dauer der Bewährungszeit (zwischen 2 und 5 Jahren) straffrei zu halten. Verstößt er dagegen und wird erneut straffällig, kann  das Gericht die Bewährung widerrufen. Er muss dann die Freiheitsstrafe doch noch antreten.


Bewährungsauflagen und Bewährungshilfe

In fast allen Fällen verhängt das Gericht noch spezielle Bewährungsauflagen. Dies können z.B. Sozialstunden sein oder die Auflage, bestimmte Orte oder Personen zu meiden.
Erfüllt der Verurteilte die Auflage nicht, widerruft das Gericht die Strafaussetzung. Der Verurteilte muss die Strafe dann doch noch antreten.
Oftmals wird der Verurteilte auch der Bewährungshilfe unterstellt. Der Bewährungshelfer / die Bewährungshelferin soll einerseits den Straftäter beaufsichtigen, vor allem aber Hilfe leisten, zuvorderst in sozialen Dingen. Für weitere Verfahren ist das Votum des Bewährungshelfers vor Gericht oft von ausschlaggebender Wichtigkeit.

 

 Rechtsanwalt Maik Lange

 

 

 

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