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Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die Gesamtheit der sog. Drogendelikte. Dieser Bereich des Strafrechts ist in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Die Diskussion, weshalb der Staat den Handel oder Besitz bestimmter Drogen bestraft, andere ebenso schädliche wie Alkohol jedoch erlaubt, ist so alt wie müßig. Eine sinnvolle Verteidigung bei einem Drogendelikt hat sich in erster Linie  daran zu orientieren, was für den Mandanten am besten ist. Und da wird man sagen müssen, dass Ausführungen zur Rechtspolitik vor der Strafkammer mitunter fehl am Platze sind.

Welche Stoffe genau dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfallen, ist in den Anlagen zum BtMG geregelt. Den Gesetzestext können Sie hier downloaden.

Die Verteidigung bei Drogendelikten birgt zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei Suchtkranken (Drogenabhängigen) ergeben sich mitunter gute Ansätze, wie eine Strafhaft verhindert werden kann.

 

 Rechtsanwalt Maik Lange

 

 

 

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