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Allgemeines Strafrecht

Hinter dem Begriff des Strafrechts verbergen sich zahlreiche Rechtsbereiche.
Am bekanntesten ist sicherlich das Strafrecht des Strafgesetzbuches (StGB).

Das Strafgesetzbuch hat einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil.

Im Allgemeinen Teil sind Dinge geregelt wie die Geltung des deutschen Strafrechts im In- oder Ausland, die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, das Begehen durch Unterlassen, die Schuldunfähigkeit und die verminderte Schuldfähigkeit, Versuch und Rücktritt, Täterschaft, Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe, Notwehr und Notstand.

Auch die Art der Strafen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung), die Strafzumessung, Tateinheit und Tatmehrheit sowie die Nebenstrafe (Fahrverbot) sind hier geregelt und noch vieles mehr.

Im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs stehen die eigentlichen Delikte, darunter auch die meisten der bekannten Paragraphen des Strafrechts.

Hier wird weiter untergliedert in einzelne Abschnitte. So etwa „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, sechster Abschnitt, mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Es folgen im siebten Abschnitt die „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“, darunter Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“, § 142 StGB) und das Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB).

Im neunten Abschnitt sind u.a. die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), der Meineid (§ 154 StGB) und die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) geregelt.

Der dreizehnte Abschnitt befasst sich mit dem Großteil des Sexualstrafrechts, darunter insbesondere die Formen des sexuellen Missbrauchs.

Der vierzehnte Abschnitt behandelt Delikte wie Beleidigung (§ 185 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB).

Delikte wie Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB) und Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) sind im sechzehnten Abschnitt („Straftaten gegen das Leben“) geregelt.

Im siebzehnten Abschnitt sind die „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ normiert, darunter Körperverletzung (§ 223 StGB), Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB).

Der achtzehnte Abschnitt handelt von den „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“. Darunter fallen z.B. Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Menschenraub (§234 StGB), Kinderhandel (§ 236 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Geiselnahme (§ 239 b StGB), aber auch Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).

In der Praxis ebenfalls häufig vorkommend sind die Delikte des neunzehnten Abschnitts („Diebstahl und Unterschlagung“). Dazu gehören neben dem einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) auch der Diebstahl mit Waffen, der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB), die Unterschlagung (§ 246 StGB), aber auch der Unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (§ 248 b StGB) u.a.

Im zwanzigsten Abschnitt („Raub und Erpressung“) folgen Delikte wie Raub (§ 249 StGB), Schwerer Raub (§ 250 StGB), Erpressung (§ 253 StGB) usw.

„Begünstigung und Hehlerei“ sind im einundzwanzigsten Abschnitt geregelt, darunter insbesondere die Strafvereitelung (§ 258 StGB) und die Hehlerei (§ 259 StGB).

Der folgende Abschnitt befasst sich mit Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB), aber auch mit dem Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB („Schwarzfahren“).

Im dreiundzwanzigsten Abschnitt finden sich die Paragraphen zur Urkundenfälschung.

Die Sachbeschädigung wird im siebenundzwanzigsten Abschnitt behandelt. Neben der klassischen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sind dort auch neuere Paragraphen zu finden wie „Computersabotage“ (§ 303 b StGB) und die „Datenveränderung“ (§ 303 a StGB).


Das Strafgesetzbuch enthält neben den aufgezählten noch zahlreiche weitere Straftatbestände.

Neben den im Strafgesetzbuch aufgeführten Delikten gibt es noch eine Fülle von Straftatbeständen, die nicht im StGB geregelt sind, sondern in sog. strafrechtlichen Nebengesetzen. Einige der wichtigsten Gesetze mit Strafvorschriften außerhalb des StGB sind:

  • die Abgabenordnung (AO)
  • das Ausländergesetz
  • das Betäubungsmittelgesetz (BtMG, siehe Betäubungsmittelstrafrecht)
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • das Waffengesetz („Kleiner Waffenschein“, „Großer Waffenschein“).

Sollten Sie in einem der vielen Bereiche des StGB oder der Nebengesetze betroffen sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir übernehmen gerne Ihre Verteidigung.

 

 Rechtsanwalt Maik Lange

 

 

 

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